Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen Helvetikett AG

Drucksachen

 

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Helvetikett AG gelten für Lieferungen von Drucksachen.
Die AGB der Helvetikett AG sind verbindlich, wenn in der Offerte und/oder in der Auftragsbestätigung auf sie verwiesen wird. Anderslautende Bestimmungen des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie mit der Helvetikett AG ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden sind.

2. Vertragsinhalt

Die Helvetikett AG verpflichtet sich zur Ausführung des erteilten Auftrages (Erstellen von Drucksachen, Beratung, etc.), und der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung sämtlicher anfallender Kosten. Darunter fallen auch die Kosten für die Herstellung von Filmen oder Bearbeitung von Daten, die separat ausgewiesen werden. Eine Herausgabepflicht der Helvetikett AG für diese Filme, Daten, Arbeitsunterlagen und Werkzeuge besteht jedoch nicht, es sei denn, dies werde ausdrücklich vereinbart.
Die Helvetikett AG verpflichtet sich, in Zusammenarbeit mit dem Kunden massgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, und der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung der anfallenden Beratungs- und Materialkosten.
Die mit dem Kunden erarbeiteten Muster und Lösungen bleiben Eigentum der Helvetikett AG.

3. Preise

Die offerierten oder bestätigten Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, netto, exklusive Mehrwertsteuer, ohne Verpackung, ohne irgendwelche Abzüge.
Die Helvetikett AG behält sich eine Preisanpassung vor, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Offerte und der Lieferung die Lohnsätze oder Materialpreise ändern. Eine Preisanpassung erfolgt ausserdem, wenn die vom Kunden gelieferten Unterlagen den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprochen haben oder unvollständig waren. Für vom Kunden direkt oder indirekt verursachten Mehraufwand (wie Vorlagenbereinigung, Zusatzbearbeitung von Datenträgern oder Text- /Bilddaten sowie bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneter Unterlagen) bleibt eine Preisanpassung ebenfalls vorbehalten.

4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug in Schweizerfranken zu erfolgen. Danach gerät der Kunde auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug. Bei Nichteinhaltung dieses Zahlungstermins behält sich die Helvetikett das Recht vor weiterführende Massnahmen bis hin zum Lieferstopp anzuordnen.

5. Urheberrecht

Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an eigenen Entwürfen, Originalen und dergleichen verbleiben bei der Helvetikett AG, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Reinzeichnungen, Filme, Klischees und Druckstanzen bleiben auch dann Eigentum der Helvetikett AG, wenn dem Kunden Kosten dafür in Rechnung gestellt werden.
Der Kunde hält Helvetikett AG gegenüber allen urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter schadlos, die sich aus der Verarbeitung seiner Vorlagen ergeben können. Dies gilt entsprechend für sonstige Immaterialgüterrechte und Ansprüche.

6. Lieferfristen und Einhaltung der Lieferfristen und Liefertermine

Es gelten nur dann fest zugesicherte Liefertermine und Lieferfristen, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden und wenn die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Filme, Manuskripte oder Daten, Gut zum Druck usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt bei der Helvetikett AG eintreffen.
Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der vollständigen und fehlerfreien Druckunterlagen bei der Helvetikett AG sowie allfällig nötiger behördlicher Bewilligungen und enden mit dem Tage, an dem die Drucksachen die Helvetikett AG verlassen. Wird das Gut zum Druck nicht 3 Arbeitstage vor Lieferfrist laut Auftragsbestätigung erteilt, ist die Helvetikett AG nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden.
Helvetikett AG setzt alles daran, die mitgeteilten Lieferfristen und Liefertermine einzuhalten. Sollte die Helvetikett AG aus technischen Gründen nicht in der Lage sein, die mitgeteilten Lieferfristen und Liefertermine einzuhalten, ist Helvetikett AG zu Teillieferungen berechtigt. Helvetikett AG liefert in diesem Fall den Rest innert 5 Werktagen nach dem mitgeteilten Liefertermin oder dem Ablauf der Lieferfrist.
Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die Helvetikett AG kein Verschulden trifft (z.B. technische Störungen, Strommangel, Mangel an Rohmaterial Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Helvetikett AG für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
Bei Terminüberschreitungen und Lieferfristüberschreitungen haftet die Helvetikett AG allgemein höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Termin- oder Lieferbestätigung vorliegt. Bei Teillieferungen am Liefertermin oder innerhalb der Lieferfrist entfällt jede Haftung der Helvetikett AG.

7. Lieferbedingungen

Helvetikett liefert die Produkte, sofern nichts anderes vereinbart, CPT (Incoterms, aktuelle Version; Fracht bezahlt bis Bestimmungsort) für Inlandsendungen. Für Auslandsendungen wird die Ware FCA (Incoterms, aktuelle Version) versendet.

8. Mehr- oder Minderlieferung

Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% des bestellten Quantums können ohne anders lautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.

9. Gewährleistung, Haftung für Mängel

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Ende der Produktion, sofern in den nachfolgenden Klauseln diese Gewährleistungsfrist nicht eingeschränkt wird. Branchenübliche und verfahrensbedingte Abweichungen in Ausführung und Material, speziell Schnittgenauigkeit und Stanzgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben vorbehalten.

10. Mängelrüge

Die von der Helvetikett AG gelieferten Drucksachen sind bei Empfang vom Kunden zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben schriftlich spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang zu erfolgen, ansonsten gilt die Lieferung als angenommen. Die beanstandeten Etiketten dürfen bis zum Abschluss der Beanstandung nicht vernichtet werden (Lagerung bei Kunden oder Retournierung an die Helvetikett AG).

11. Haftungsbeschränkungen

Der Helvetikett AG übergebene Manuskripte, Daten, Filme, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Objekte werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Kunde ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen. Eine über den Auftragswert hinausgehende Gewährleistung oder Haftung, insbesondere auch für direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln, wird wegbedungen.

12. Haftungsbeschränkungen bei elektronischen Daten und Datenübernahme

Für vom Kunden angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt die Helvetikett AG keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Dateien wird von der Helvetikett AG nicht übernommen. Die Haftung der Helvetikett AG beschränkt sich auf von ihr verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

13. Haftungsbeschränkung im Allgemeinen

Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Kunden sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadensersatz, Minderung, Aufheben des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit der Helvetikett AG. Im Übrigen gilt dieser Haftungsausschluss nicht, soweit ihm zwingendes Recht, wie z. B. das Produkthaftpflichtrecht entgegensteht.

14. Eigentumsvorbehalt und Abtretung

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Helvetikett AG. Bei Vermischung oder Verarbeitung entsteht Miteigentum der Helvetikett AG am neuen Produkt. Bei Weiterveräusserung der Ware hat der Kunde das noch bestehende (Mit-)Eigentum der Helvetikett AG ausdrücklich vorzubehalten und Zahlung des Kaufpreises an die Helvetikett AG auszubedingen. Bei Weiterveräusserung auf Kredit tritt der Kunde seine Kaufpreisforderung gegenüber dem Dritten im Umfang des unbezahlten Kaufpreises an die Helvetikett AG ab. Davon kann die Helvetikett AG den Schuldner, den ihr der Kunde zu nennen hat, jederzeit verständigen. Von Massnahmen, welche den Eigentumsvorbehalt gefährden können, ist die Helvetikett AG sofort zu verständigen, ebenso ist der Dritte auf den Eigentumsvorbehalt aufmerksam zu machen.

15. Unwirksamkeitsklausel

Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, dem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Vereinbarung ersetzen.

16. Anerkennung

Die Erteilung eines Auftrages schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden ein. Bei Differenzen zwischen den verschiedenen Sprachversionen der AGB ist die deutsche Version für die Auslegung massgebend.

17. Anwendbares Recht – Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis findet schweizerisches Recht Anwendung unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand für die HELVETIKETT AG und den Kunden ist der Sitz der HELVETIKETT AG. Die HELVETIKETT AG ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu belangen.

Helvetikett AG

Grabs, Oktober 2021

 

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